Der behandelnder Arzt stellt Ihren Kindern oder Ihnen nach einer erfolgten Untersuchung eine Heilmittelverordnung für Logopädie aus.
Diese können sein: Kinderärzte, Allgemeinärzte / Hausärzte, Neurologen, Hals-Nasen-Ohren-Ärzte, Fachärzte für Innere Medizin, Zahnärzte, Kieferorthopäden, Phoniater sowie Kliniken und Krankenhäuser.
Je nach Krankheitsbild und ärztlicher Anweisung erfolgt die Therapie in meiner Praxis oder auch als Hausbesuch.
Eine Therapie nimmt in der Regel 30, 45 oder 60 Minuten in Anspruch.
Für einen Termin zum Erstgespräch melden Sie sich gerne telefonisch, per Mail oder über das Kontaktformular.
Bis zum 18. Lebensjahr übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die Therapie in voller Höhe.
Patienten über dem 18. Lebensjahr müssen die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung selbst tragen - bei einer Zuzahlungsbefreiung entfällt diese.